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Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen

Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig. Er beschreibt den Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und WandernInEuropa UG (haftungsbeschränkt) mit den Rechten und Pflichten beider Vertragspartner.

  1. Versicherungsschutz im Falle der Zahlungsunfähigkeit von WandernInEuropa
    Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) ) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss, § 651k BGB.
    In Übereinstimmung mit diesen Bedingungen hat WandernInEuropa bei der Firma R+V eine entsprechende Ausfallversicherung abgeschlossen. Mit Bestätigung der Verfügbarkeit der Wanderung erhält jeder Kunde den Reise-Sicherungsschein per PDF-Datei übermittelt. Diese Versicherung umfasst
    • die Erstattung der Vorauszahlungen bei noch nicht angetretener Reise bzw.
    • Aufwendungen zur Fortsetzung der Reise im Falle, dass die
    Reise schon begonnen ist.
    Im Falle einer Insolvenz können sich Kunden direkt an den Ver-sicherer wenden. Eine Kopie der ausführlichen Versicherungs-bedingungen wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
  2. Buchung und Zahlung
    Die Anfrage durch den Kunden erfolgt normalerweise per Online-Anfrageformular oder per Telefon. Nach Sicherstellung, dass die Wanderung zum gewünschten Starttermin verfügbar ist, erhält der Kunde per Email und/ oder durch einen Telefonanruf die Bestätigung der Verfügbarkeit. Nachdem der Kunde die An- und Abreise sichergestellt hat erfolgt die Buchungsbestätigung durch Überweisung einer Anzahlung von 100 € pro Person - maßgebend für alle Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang. WandernInEuropa hält die Reservierung ab Bestätigung der Verfügbarkeit 4 Tage offen.
    Der Reise-Vertrag wird erst durch schriftliche Bestätigung von WandernInEuropa rechtskräftig.
    WandernInEuropa verpflichtet sich zur Erfüllung der vom Kunden gebuchten Leistung, wie sie in der Buchungsbestätigung und nachrangig in unserer Website im Detail beschrieben ist. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte(n) Zahlung(en) bis zu dem (den) vereinbarten Termin(en) zu leisten.
    Im Falle, dass Sie außer für sich selbst auch für Ihre Begleiter und in deren Namen Buchungen durchführen, gehen wir davon aus, dass Sie von jeder einzelnen dieser Personen die Entscheidungsbefugnis haben, um in ihrem Namen den Vertrag abzuschließen, und dass Sie mit diesen Personen vereinbart haben, uns gegenüber als Gesamtschuldner zu haften.
    Falls wir nicht in der Lage sind, Ihre Buchung zu akzeptieren, werden wir geleistete Vorauszahlungen in vollem Umfang und unverzüglich an Sie zurückzahlen.
    Die Zahlung der gesamten Leistung muss bis spätestens 6 Wochen (42 Tage) vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein Wird die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist in voller Höhe entrichtet, behalten wir uns vor, dies als Stornierung ihrerseits anzusehen und stellen die Stornierungskosten in Rechnung (siehe Absatz 6).
  3. Versicherungen
    Der Kunde schließt eigenverantwortlich eine Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung mit Rücktransport im Krankheitsfall, Haftpflichtversicherung und evtl. auch einen Schutzbrief für das zur Anreise benutzte eigene KFZ ab. Die Versicherungen werden rechtzeitig vor Reisebeginn abgeschlossen. Bitte lesen Sie sich Ihre Versicherungspolicen sorgfältig durch und überprüfen Sie, ob der Versicherungsschutz Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.
  4. Umbuchung auf Wunsch des Kunden
    Nach erfolgter Buchungsbestätigung werden wir versuchen, eventuell von Ihnen gewünschte Änderungen durchzuführen. Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihr Anliegen schriftlich ein. WandernInEuropa behält sich vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Umbuchung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Leistungen vor Ort. Entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.
  5. Falls wir Änderungen vornehmen müssen
    Bei geringfügigen Änderungen im Ablauf Ihrer gebuchten Wanderung (Unterkunft oder sonstige vereinbarten Leistungen) werden Sie, wenn möglich vor Antritt der Wanderung, hierüber unterrichtet. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht und eine Preisminderung hierfür wird ausgeschlossen. Geringfügig sind alle Änderungen, die nachfolgend nicht als wesentlich beschrieben sind.
    Im Falle wesentlicher Änderungen (Abweichungen in der Art und Qualität der Unterkunft oder Änderung des Tagesverlaufs um mehr als +-20% oder gravierende Veränderung der Anforderungen im Gelände) werden wir Sie umgehend informieren. Sie haben dann die Wahl, unsere Änderungsvorschläge anzunehmen, eine Ersatz-Wanderung zu buchen (Mehr- oder Minderpreise werden aufgerechnet bzw. vergütet) oder vom Vertrag mit voller Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlungen zurückzutreten.
    Sollte dies - weil Sie Ihre Reise schon angetreten haben - nicht möglich sein versuchen wir, Ihnen kostenfrei bestmögliche Ersatzleistungen anzubieten, damit Sie die Wanderung weiter durchführen können. Im Falle, dass dies nicht möglich ist oder Sie die Ersatzleistung aus guten Gründen nicht annehmen können, sorgen wir für Ihren Rücktransport zum Ausgangsort der Wanderung. Zusätzlich werden wir Ihnen, falls angemessen, einen Ausgleich in einer den Umständen angemessenen Höhe zahlen.
    Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung (siehe Absatz 7).
  6. Stornierung durch den Kunden
    Die Stornierung einer gebuchten Wanderung bedarf der Schriftform durch Sie persönlich - auch im Falle ein Mitglied der durch Sie gebuchten Wandergruppe wünscht die Stornierung. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens in unserem Büro. Die Stornierungskosten richten sich nach der Zeitspanne zwischen dem Eingang des Stornierungsschreibens und dem Tag der ersten bei WandernInEuropa gebuchten Übernachtung. Die Stornierungskosten sind im Einzelnen:
    bis 42 Tage: kostenfreie Stornierung.
    Zwischen 41 bis 21 Tage wird der Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen, bis zu 50 %, in Rechnung gestellt.
    Bei weniger als 21 Tage wird der Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen, bis zu 100 %, in Rechnung gestellt.
    (Ist der Rücktrittsgrund durch Ihre Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, haben Sie dort Anspruch auf Erstattung.)
    Wenn Sie wegen unvorhergesehener Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, können Sie die Reise an eine andere Person abtreten. Hierfür erhält WandernInEuropa eine Bearbeitungsgebühr von 100 €. Sie als Abtretender des Vertrags und der Abtretungsempfänger sind gemeinsam und einzeln haftbar für die Zahlung der geschuldeten Beträge aus dem Vertrag.
  7. Stornierung durch WandernInEuropa
    Falls WandernInEuropa Ihre Wanderung vor dem Abreisedatum stornieren muss, haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzreise zu wählen (Mehr- oder Minderpreise werden aufgerechnet bzw. vergütet) oder Sie haben Anspruch auf die volle Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus werden wir für Ihre Unannehmlichkeiten eine angemessene Entschädigung zahlen. Dem Kunden steht keine Entschädigung zu, falls die Gründe, die zur Stornierung führen, höherer Gewalt unterliegen. Höhere Gewalt sind außergewöhnliche Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches und des Einflussbereichs unserer Erfüllungsgehilfen vor Ort. Höhere Gewalt sind zum Beispiel Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder Atomkatastrophen, Brände oder widrige Wetterbedingungen, Hochwasser in Flüssen oder vergleichbare Ereignisse.
  8. Pässe und Visa
    Jeder Reisende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er im Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises ist. EU-Bürger und Bürger der Schweiz benötigen für unsere Reiseziele keine Visa. Für die Wanderung in der Türkei ist das Mitführen eines mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepasses zwar nicht vorgeschrieben - aber empfohlen.
  9. Beschwerden
    Falls Sie Beschwerde einlegen wollen, haben Sie die Pflicht zunächst zu versuchen, selbst die Abstellung des Grundes herbeizuführen (z.B. Beschwerde in Ihrem Hotel). Sollte dies erfolglos sein, ist sofort WandernInEuropa über die Notfallnummer oder unsere Kontaktperson vor Ort zu informieren, um eine Abhilfe zu ermöglichen. Im Falle von Krankheit oder körperlichen Schäden ist sowohl vor Ort als auch sofort nach der Rückkehr zu Hause die Konsultation eines Arztes erforderlich. Unser oberstes Ziel ist, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu vermitteln und Sie können sicher sein, wir setzen uns hierfür voll ein. Sollten trotzdem weder unser Kontakt vor Ort noch wir selbst in der Lage sein, Ihnen zu helfen, formulieren Sie bitte Ihre Reklamationen noch vor Ort schriftlich. Senden Sie uns dies dann unverzüglich, aber spätestens innerhalb 30 Tagen zu.
  10. Sonderwünsche
    Teilen Sie uns bitte Ihre Sonderwünsche (z.B. Glutenfreie oder vegetarische Ernährung) bei Ihrer Anfrage mit. Wir werden dann unsere Hotels und Partner vor Ort darüber informieren, können aber für deren Umsetzung nicht garantieren. Eine Haftung durch WandernInEuropa hierfür ist ausgeschlossen.
  11. Unterbringung
    Die Kosten der Unterbringung basieren auf einer Unterbringung in Doppel- oder 2- Bettzimmern. Möchten Sie ein Zimmer zur alleinigen Nutzung buchen, so wird von den Hotels ein Einzelzimmerzuschlag erhoben. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie den Umstand, dass aufgrund der Länge der Wanderrouten nur eine bestimmte Auswahl an Hotels möglich ist, und dass die Art der Unterbringung von Ort zu Ort variieren kann.
  12. Sie müssen fit und bei ausreichend guter Gesundheit sein
    Sie müssen fit und bei ausreichend guter Gesundheit sein, um die beschriebenen Wanderrouten mitmachen zu können. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie irgendwelche Vorbehalte, Ihre Fitness betreffend haben, um weitere Details zu erfahren. Sie sollten unter gar keinen Umständen reisen, wenn Ihnen Ihr Arzt davon abgeraten hat oder abraten würde. Haben Sie irgendwelche Zweifel, so ziehen Sie ihn bitte vor der Buchung zu Rate.
  13. Richtigkeit der Angaben auf der Website und in der Broschüre
    WandernInEuropa behält sich das Recht vor, jederzeit vor Ihrem Vertragsabschluss den Inhalt der Website oder der Broschüre zu ändern. Alle Informationen werden vor ihrer Veröffentlichung sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Trotz größter Sorgfalt können gelegentlich Fehler auftreten, und aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Reiseangaben in der Buchungsbestätigung und sonstigen Reiseunterlagen sehr sorgfältig zu überprüfen.
  14. Vorbehalt des Währungsrisikos
    Wir behalten uns vor, den Reisepreis zu ändern, falls sich für das betreffende Reisepaket der Währungskurs um mehr als 5% ändern sollte und die Zeitspanne bis zum Reiseantritt noch mehr als 30 Tage beträgt. Sollte diese Änderung mehr als 10% Ihres Reisepreises betragen, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, und Sie erhalten alle Zahlungen erstattet. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mehrpreisankündigung schriftlich bei WandernInEuropa vorliegen.
  15. Flug- und Reisepläne
    Wir sind bemüht, dass alle Angaben zu Flugzeiten, Reisedaten und Preisen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung korrekt sind. Da sich Fahr- und Flugpläne häufig ändern, sind die Reisemöglichkeiten vor Antritt der Reise durch den Kunden zu überprüfen. Für Verspätungen der Verkehrsmittel sind ausreichende Pufferzeiten - z.B. für den Transfer zum Flughafen - einzuplanen.
  16. Landesspezifische medizinische Anforderungen
    Der Kunde hat sich vorab eigenverantwortlich darüber zu informieren, welche Impfungen für das Reiseland empfohlen bzw. erforderlich sind und wann diese durchgeführt werden müssen. Für Einwohner der EU empfiehlt es sich, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) mitzuführen. Sie ersetzt den früher erforderlichen Auslandskrankenschein.
  17. Haftung
    (I)
    Die Firma WandernInEuropa und deren Erfüllungsgehilfen haben die Pflicht, mit der erforderlichen Sachkenntnis und Sorgfalt die vereinbarten Leistungen bereitzustellen. Grundlage eines Schadensersatzanspruchs ist der Nachweis, dass wir diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Schadensersatzansprüche können nur dann gestellt werden, wenn gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Qualitätsstandards können in den Zielländern von den hierzulande gültigen Normen in Hinblick auf Sicherheit, Hygiene und allgemeiner Qualität stark abweichen und wesentlich niedriger sein als zu Hause üblich. Bei der Auswahl der Dienst- und Sachleistung ist von den örtlichen Vorschriften und von vor Ort üblichen Standards und Gepflogenheiten auszugehen.
    (II) Soweit keine Schäden an Leib und Leben entstanden sind, haften WandernInEuropa und deren Erfüllungsgehilfen nur, wenn Versäumnisse nach Absatz (I) vorliegen. Im Falle einer Verantwortung von WandernInEuropa zahlen wir, vorbehaltlich Punkt (V) und (VI), einen der Situation angemessenen Ausgleich. Sollten aus Ansprüchen an unsere Partnerunternehmen Zahlungen direkt an den Kunden erfolgen, sind diese beim Ausgleich der Schadensersatzleistungen von WandernInEuropa zu berücksichtigen.
    (III) Forderungen an WandernInEuropa (einschließlich Forderungen wegen Schäden an Leib und Leben) werden nur dann akzeptiert, wenn WandernInEuropa Fehler im Sinne von Absatz (I) bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen unterlaufen sind (vorbehaltlich Absatz (IV) und (V).
    (IV) WandernInEuropa haftet entsprechend der Absätze (II) und (III), vorbehaltlich der Absätze (V) und (VI) nicht für Schäden, die Sie selbst verursacht haben oder die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen.
    (V)  Die Höhe des Schadensersatzes für Schäden an Leib und Leben und Verlusten oder Beschädigungen an Ihrem Eigentum richtet sich nach internationalen Übereinkommen. Im Falle, dass diese Abkommen die Schadensersatzansprüche begrenzen, gilt dies auch im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und WandernInEuropa. Hier gelten insbesondere das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von 1929 (incl. der Ergänzungen durch das Haager Protokoll von 1955 sowie der Montrealer Übereinkunft von 1966 sowie der Montrealer Protokolle von 1975), das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Montreal 1999, das Genfer Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, das Athener Über-einkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, die Pariser Konvention über die Haftung im Hotelgewerbe von 1962. Sollte keines dieser Übereinkommen bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks angewendet werden können, beschränkt sich die Haftung von WandernInEuropa auf maximal 500,00 €.
    (VI) Im Falle eines Rechtsstreits ist die Klageschrift innerhalb von 2 Jahren nach Beenden der Wanderung oder nach erstmaliger Feststellung der Gründe für die Klage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist beschränkt sich unsere Haftung auf 100,00 €.
    (VII) Im Falle eines Schadens, besonders an Leib und Leben, für den wir verantwortlich sind oder den wir per Urteil zu verantworten haben, treten Sie Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Schaden gegen unsere Mitarbeiter, Lieferanten oder Vermittler an WandernInEuropa ab. Außerdem verpflichten Sie sich, im Falle eines Streits gegenüber Dritten, der dann in unserem Ermessen liegt, mit uns zusammenzuarbeiten.
    (VIII) Über die oben ausführlich beschriebenen Haftungsbedingungen hinaus übernehmen wir keine weitere Haftung für Verluste und für Schäden an Leib und Leben die Ihnen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Ihrer Reise entstehen könnten.
  18. Datenschutz
    WandernInEuropa nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
    Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Im Falle der Buchung einer Wanderung werden nur Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung erforderlich sind, an unsere Erfüllungsgehilfen vor Ort weitergegeben. Im Regelfall sind das Ihr Name, Ihre Mobilfunknummer für Notfälle unterwegs und evtl. erforderliche Diät-Angaben.
    Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie mit folgendem Link: https://www.wandernineuropa.de/datenschutz/
  19. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist 56068 Koblenz.
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem wirksam.

WiE-WandernInEuropa UG (Haftungsbeschränkt)
Tannenweg 11a
56335 Neuhäusel
Deutschland
Tel:        +49 (0) 2620 95 19 330
Fax:      +49 (0) 2620 95 19 329
Mail:      Mail@WandernInEuropa.de
Internet: www.WandernInEuropa.de

Stand: 2022_08_18