Die Kunst des langsamen Erlebens
Individuelle Wanderungen durch die schönsten Teile Europas
Rufen Sie uns an +49 (0) 2620-95 19 330

 

Buchungsbedingungen

Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig. Er beschreibt den Vertrag zwischen Ihnen und WandernInEuropa (On Foot Ltd.) mit den Rechten und Pflichten beider Vertragspartner.
WandernInEuropa ist eine Handelsmarke der Firma On Foot Ltd. On Foot Ltd. ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (NR. 05589960). Sitz der Gesellschaft ist Stradbroke Cottage, Coombe Bissett, Salisbury, Wiltshire SP5 4LY, Great Britain. Ab Mitte des Jahres 2012 soll WandernInEuropa eine eigenständige Firma werden. Sie übernimmt dann alle Pflichten und Rechte aus den Buchungen mit On Foot Ltd. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig.


1. Versicherungsschutz zur vollständigen Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen (TOPP)

In Übereinstimmung mit den englischen Bestimmungen für Pauschalreisen ( UK Package Travel, Package Holidays and Package Tours Regulations 1992) aus dem Jahr 1992 und den Verordnungen zur Zivilluftfahrt aus dem Jahr 1995 ( Air Travel Organizer’s Licensing) wurde für den Fall einer Insolvenz eine Versicherung mit der durch die Finanzaufsichtsbehörde zugelassenen Gesellschaft ‚ "Travel & General Insurance Company plc" abgeschlossen. Diese Versicherung umfasst speziell Reisepakete ohne Flug und mit eigenverantwortlicher Anreise durch den Kunden. Versichert ist

     ·   • die Erstattung der Vorauszahlungen bei noch nicht angetretener Reise bzw.
     ·   • Aufwendungen zur Fortsetzung der Reise im Falle, dass die Reise schon begonnen ist.

Im Falle einer Insolvenz können sich Kunden an die Hotline +44 (0) 870 0137 965 wenden. Eine Kopie der ausführlichen Versicherungsbedingungen (englischsprachig) wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

2. Buchung und Zahlung

Eine Reservierung erfolgt normalerweise per Telefon. Die Bestätigung erfolgt anschließend durch die Anzahlung von 100 € pro Person mittels Überweisung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung - maßgebend für Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang. WandernInEuropa hält die Reservierung 4 Tage offen.
Der Vertrag tritt nach schriftlicher Bestätigung durch WandernInEuropa in Kraft.
WandernInEuropa verpflichtet sich zur Erfüllung der von Ihnen gebuchten Leistung wie in der Buchungsbestätigung und unserer Webseite im Detail beschrieben. Im Gegenzug verpflichten Sie sich die vereinbarte Zahlung(en) bis zu dem (den) vereinbarten Termin(en) zu leisten.
Im Falle, dass Sie außer für sich selbst auch für Ihre Begleiter in deren Namen Buchungen durchführen gehen wir davon aus, dass Sie von jeder einzelnen dieser Personen die Entscheidungsbefugnis haben, um in ihrem Namen den Vertrag abzuschließen, und dass Sie und diese Personen vereinbart haben, uns gegenüber als Gesamtschuldner zu haften.
Falls wir nicht in der Lage sind, Ihre Buchung zu akzeptieren, werden wir geleistete Vorauszahlungen in vollem Umfang und unverzüglich an Sie zurückzahlen.
Die Zahlung muss bis spätestens 8 Wochen (56 Tage) vor Abreise bei uns eingegangen sein. Wird die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist in voller Höhe entrichtet, behalten wir uns vor, dies als eine Stornierung, ihrerseits anzusehen und erheben Stornierungsgebühren (siehe Absatz 7).


3. Versicherungen

Der Kunde schließt eigenverantwortlich eine Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung mit Rücktransport im Krankheitsfall, Haftpflichtversicherung und evtl. auch einen Schutzbrief für das zur Anreise benutzte eigene KFZ ab. Die Wanderung darf nicht entgegen ärztlichem Rat angetreten werden. Die Versicherungen werden rechtzeitig vor Reisebeginn abgeschlossen. Bitte lesen Sie sich Ihre Versicherungspolicen sorgfältig durch und überprüfen Sie, ob der Versicherungsschutz Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.


4. Umbuchung der Wanderung auf Wunsch des Kunden

Nach der Buchungsbestätigung und falls kein Wechsel zu einer anderen Wanderung oder eine Verschiebung des Starttermins möglich ist, werden wir versuchen, die von Ihnen gewünschten Änderungen durchzuführen. Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihr Anliegen schriftlich ein. WandernInEuropa behält sich vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Umbuchung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Leistungen vor Ort. Entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.


5. Umbuchung des Starttermin auf Wunsch des Kunden

Für die Umbuchung erhebt WandernInEuropa eine Umbuchungsgebühr von 100 € pro Person. Treten zusätzliche Kosten auf, z.B. durch zusätzliche Forderungen unserer Vertragspartner vor Ort, werden Ihnen die diese in Rechnung gestellt.


6. Falls wir Änderungen vornehmen müssen

Bei geringfügigen Änderungen im Ablauf Ihrer gebuchten Wanderung (Unterkunft oder sonstige vereinbarten Leistungen) werden Sie, wenn möglich vor Antritt der Wanderung, hierrüber unterrichtet. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht und eine Minderung hierfür wird ausgeschlossen. Geringfügig sind alle Änderungen, die nachfolgend nicht als wesentlich beschrieben sind.
Im Falle wesentlicher Änderungen (Abweichungen in der Art und Qualität der Unterkunft oder Änderung des Tagesverlaufs um mehr als +-20% oder gravierende Veränderung der Anforderungen im Gelände) werden wir Sie umgehend informieren. Sie haben dann die Wahl, unsere Änderungsvorschläge anzunehmen, eine Ersatz-Wanderung zu buchen (Mehr- oder Minderpreise werden aufgerechnet bzw. vergütet) oder vom Vertrag mit voller Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlungen zurückzutreten.
Sollte dies, weil Sie Ihre Reise schon angetreten haben, nicht möglich sein versuchen wir, Ihnen kostenfrei bestmögliche Ersatzleistungen anzubieten, damit Sie die Wanderung weiterführen können. Im Falle dass dies nicht möglich ist oder Sie die Ersatzleistung aus guten Gründen nicht annehmen können, sorgen wir für Ihren Rücktransport zum Ausgangsort. Zusätzlich werden wir Ihnen, falls angemessen, einen Ausgleich in einer den Umständen angemessenen Höhe zahlen.
Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung (vergleiche dazu Absatz 8).


7. Stornierung durch den Kunden

Die Stornierung einer gebuchten Wanderung bedarf der Schriftform - auch im Falle ein Mitglied der durch Sie gebuchten Wandergruppe die Stornierung wünscht – durch Sie persönlich. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens in unserem Büro. Die Stornierungsgebühr richtet sich nach der Zeitspanne zwischen dem Eingang der Stornierung und dem Tag des Reiseantritts. Die Gebühren im einzelnen:


89 bis 56 Tage vor Reiseantritt: nur Anzahlung
55-30 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
29- 8 Tage vor Reiseantritt: 90%
7 Tage oder weniger vor Reiseantritt: 100%

(Ist der Rücktrittsgrund durch Ihre Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, werden Sie die Gebühren zurückerstattet bekommen.)
Wenn Sie wegen unvorhergesehener Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, können Sie die Reise an eine andere Person abtreten. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 70 € pro Person fällig. Sie als Abtretender des Vertrags und der Abtretungsempfänger sind gemeinsam und einzeln haftbar für die Zahlung der geschuldeten Beträge aus dem Vertrag.


8. Stornierung durch WandernInEuropa

Falls WandernInEuropa Ihre Wanderung vor dem Abreisedatum stornieren muss, haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzreise zu wählen (Mehr- oder Minderpreise werden aufgerechnet bzw. vergütet) oder Sie haben Anspruch auf die volle Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus werden wir für Ihre Unannehmlichkeiten eine angemessene Entschädigung zahlen. Dem Kunden steht keine Entschädigung zu falls die Gründe, die zur Stornierung führen, höherer Gewalt unterliegen. Höhere Gewalt sind außergewöhnliche Ereignisse außerhalb unseres und des Einflussbereichs unserer Erfüllungsgehilfen vor Ort. Wie zum Beispiel Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder Atomkatastrophen, Brände oder widrige Wetterbedingungen, Hochwasser in Flüssen oder vergleichbare Ereignisse.


9. Pässe und Visa

Jeder Reisende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er im Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises ist. EU-Bürger benötigen für unsere Reiseziele keine Visa.


10. Beschwerden

Falls Sie Beschwerde einlegen wollen, müssen Sie zunächst versuchen, selbst die Abstellung des Grundes herbeizuführen (z.B. Beschwerde bei Ihrem Hotel). Sollte dies erfolglos sein müssen Sie sofort unsere Kontaktperson vor Ort informieren, um eine Abstellung des Problems zu ermöglichen. Im Falle von Krankheit oder körperlichen Schäden ist sowohl vor Ort als auch sofort nach der Rückkehr zu Hause die Konsultation eines Arztes erforderlich. Unser oberstes Ziel ist, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu vermitteln und Sie können sicher sein, wir setzen uns hierfür voll ein. Sollte es trotzdem nicht möglich sein, dass weder unser Kontakt vor Ort noch wir selbst in der Lage sind Ihnen zu helfen, formulieren Sie bitte Ihre Reklamationen noch vor Ort schriftlich. Senden Sie uns diese dann kurzfristig, aber spätestens innerhalb 30 Tagen zu.


11. Sonderwünsche

Teilen Sie uns bitte Ihre Sonderwünsche bei Ihrer Buchung mit. Wir werden dann unsere Hotels und Partner vor Ort darüber informieren, können aber für deren Umsetzung nicht garantieren. Eine Haftung durch WandernInEuropa hierfür ist ausgeschlossen.


12. Unterbringung

Die Kosten der Unterbringung beziehen sich auf die Unterbringung in Doppel- oder 2- Bettzimmern. Möchten Sie das Zimmer für sich alleine nutzen, so wird von den Hotels ein Einzelzimmerzuschlag erhoben. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie den Umstand, dass aufgrund der Länge der Wanderrouten nur eine bestimmte Auswahl an Hotels möglich ist, und dass die Art der Unterbringung von Ort zu Ort variieren kann.


13. Verhaltensweise der Kunden

Wir behalten uns das Recht vor, jeden Kunden abzulehnen, falls sich dessen Verhalten störend oder nachteilig auf das Wohlbefinden anderer Kunden auswirkt, oder wenn sein Verhalten das Ansehen von WandernInEuropa gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen oder anderer Personen vor Ort gefährden sollte. Wir werden für ein derartiges Verhalten solcher Kunden nicht haften.


14. Sie müssen fit und bei ausreichend guter Gesundheit sein

Sie müssen fit und bei ausreichend guter Gesundheit sein, um die beschriebenen Wanderrouten mitmachen zu können. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie irgendwelche Vorbehalte, ihre Fitness betreffend haben, um weitere Details zu erfahren. Sie sollten unter gar keinen Umständen reisen, wenn Ihnen Ihr Arzt davon abgeraten hat oder abraten würde. Haben Sie irgendwelche Zweifel, so konsultieren Sie ihn bitte.


15. Richtigkeit der Angaben auf der Webseite und in der Broschüre

WandernInEuropa behält sich das Recht vor, jederzeit vor Ihrem Vertragsabschluss den Inhalt der Webseite oder der Broschüre zu ändern. Wir werden Sie vor Vertragsabschluss über Änderungen informieren. Alle Informationen werden sorgfältig, vor ihrer Veröffentlichung, auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Trotz größter Sorgfalt können gelegentlich Fehler auftreten, und aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Reiseangaben in der Buchungsbestätigung und sonstigen Reiseunterlagen sehr sorgfältig zu überprüfen.


16. Vorbehalt

Wir behalten uns vor, den Reisepreis zu ändern, falls sich für das betreffende Reisepaket der Währungskurs um mehr als 2% ändern sollte und bis zum Reiseantritt noch mehr als 30 Tage sind. Sollte diese Änderung mehr als 10% Ihres Reisepreises betragen sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und erhalten alle Zahlungen erstattet. Dieser Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mehrpreisankündigung schriftlich bei WanderInEuropa vorliegen.


17. Flug- und Reisepläne

Wir sind bemüht, dass alle Angaben zu Flugzeiten, Reisedaten und Preisen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung korrekt sind. Da sich Fahrpläne allerdings häufig ändern, sollten Pufferzeiten für z.B. den Transfer zum Flughafen eingeplant werden.


18. Landesspezifische medizinische Anforderungen

Obwohl wir Ihnen gerne auch mit Rat zur Seite stehen sollten Sie sich bei Ihrem Arzt darüber informieren, welche Impfungen für das Reiseland empfohlen bzw. erforderlich werden und wann diese gemacht werden müssen. Für Einwohner der EU empfiehlt es sich, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) mitzuführen. Sie ersetzt den früher erforderlichen Auslandskrankenschein.


19. Haftung

(I)


Die Pflicht von WandernInEuropa und deren Erfüllungsgehilfen, die Dienstleistung oder Sachleistung vor Ort erbringen, ist es, mit der erforderlichen Sachkenntnis und Sorgfalt die vereinbarten Leistungen bereitzustellen. Grundlage eines Schadensersatzanspruchs ist der Nachweis, dass wir diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Schadensersatzansprüche können nur dann gestellt werden, wenn gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Qualitätsstandards können in den Zielländern von den hierzulande gültigen Normen in Hinblick auf Sicherheit, Hygiene und allgemeiner Qualität stark abweichen und wesentlich niedriger sein als zu Hause üblich. Bei der Auswahl der Dienst- und Sachleistung ist von den örtlichen Vorschriften und von vor Ort üblichen Standards und Gepflogenheiten auszugehen.


(II)


WandernInEuropa und deren Erfüllungsgehilfen haften für Schäden, soweit keine Schäden an Leib und Leben entstanden sind, nur wenn Versäumnisse nach Absatz (I) vorliegen. Im Falle einer Verantwortung von WandernInEuropa zahlen wir, vorbehaltlich Punkt (V) und (VI), einen der Situation angemessenen Ausgleich. Sollten aus Ansprüchen an unsere Partnerunternehmen Zahlungen direkt an den Kunden erfolgen, sind diese beim Ausgleich der Schadensersatzleistungen von WandernInEuropa zu berücksichtigen.


(III)


Forderungen an WandernInEuropa (einschließlich Forderungen wegen Schäden an Leib und Leben) werden nur dann akzeptiert wenn WandernInEuropa Fehler im Sinne von Absatz (I) bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen unterlaufen sind (vorbehaltlich Absatz (IV) und (V).


(IV)


WandernInEuropa haftet entsprechend der Absätze (II) und (III), vorbehaltlich der Absätze (V) und (VI) nicht für Schäden die Sie selbst verursacht haben oder die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen.


(V)


Die Höhe des Schadenersatzes für Schäden an Leib und Leben und Verlusten oder Beschädigungen an Ihrem Eigentum richtet sich nach internationalen Übereinkommen. Im Falle, dass diese Abkommen die Schadensersatzansprüche begrenzen, gilt dies auch im Vertragsverhältniss zwischen Ihnen und WandernInEuropa. Hier insbesondere das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationelen Luftverkehr von 1929 (incl. der Ergänzungen durch das Haager Protokoll von 1955 sowie der Montrealer Übereinkunft von 1966 sowie der Montrealer Protokolle von 1975), das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Montreal 1999, das Genfer Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr,das Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, die Pariser Konvention über die Haftung im Hotelgewerbe von 1962. Sollte keines dieser Übereinkommen bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks angewendet werden können beschränkt sich die Haftung von WandernInEuropa auf maximal 500 €.


(VI)


Im Falle eines Rechtsstreits ist die Klageschrift innerhalb von 2 Jahren nach Beenden der Wanderung oder nach erstmaliger Feststellung der Gründe für die Klage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist beschränkt sich unsere Haftung auf 100 €.


(VII)


Im Falle eines Schadens, besonders an Leib und Leben, für den wir verantwortlich sind oder den wir per Urteil zu verantworten haben, treten Sie Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Schaden gegen unsere Mitarbeiter, Lieferanten oder Vermittler an WandernInEuropa ab. Außerdem verpflichten Sie sich im Falle eines Streits mit Dritten, der dann in unserem Ermessen liegt, mit uns zusammenzuarbeiten.


(VIII)


(VIII) Über die wie vor ausführlich beschriebenen Konditionen hinaus übernehmen wir keine weitere Haftung für Verluste, Schäden an Leib und Leben die Ihnen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Ihrer Reise entstehen könnten.


20. Datenschutz

Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten sowie die Daten der von Ihnen gebuchten Gruppenmitglieder benutzen wir ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen gebuchten Wanderung und zur Kundenbetreuung. Im Rahmen dieser Abwicklung stellen wir diese Daten auch unseren Erfüllungsgehilfen (Hotels, Transportunternehmen, Kontaktperson vor Ort…), soweit diese für die Erbringung der Leistungen notwendig sind, zur Verfügung. Dies umfasst unter anderem auch sensible Daten über besondere Anforderungen an die Ernährung aus z.B. religiösen Gründen oder Anforderungen auf Grund einer Behinderung, soweit sie zur Erbringung der Leistung von Interesse sind. Je nach Ziel der Reise kann dies auch außerhalb der EU sein und somit außerhalb des Gültigkeitsbereichs der EU-Datenschutzrichtlinien.


21. Ihr Vertrag

mit WandernInEuropa (OnFoot ltd.) und alle sich daraus ergebenden Zusammenhänge unterliegen dem englischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtshof von Großbritannien und Wales zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem wirksam.